Schweigen.

Einige Stunden später wurden die Schreie zugedeckt. Viele waren nun nicht mehr sicher, welchen Gründen sie zustimmen und welche Zwecke sie ablehnen sollten. Einige fanden, dass die Anderen es sich zu einfach machten, während die Anderen Ersteren vorwarfen, es unnötig zu verkomplizieren. Von Beschönigung war ebenso die Rede wie von Schwarzmalerei. Man konnte sich nicht einmal darauf einigen, ob das Zudecken ein Akt der Gewalt oder eine Schutzmaßname gewesen sei. Kopfschütteln galt jedenfalls als Parteinahme im Sinne der Gegenseite und wurde von allen gleichermaßen verurteilt.